Unsere AGB’s für Geschäftskunden werden jeweils individuell gestaltet und orientieren sich entlang des Projekts oder des vorliegenden Vertrags. Auf diese wird bereits in der Offertphase hingewiesen.

Für private Personen/Personen im Rahmen der Zusammenarbeit mit der SVA/IV-Stellen gilt jedoch für vereinbarte Termine folgende Regelung: Wird der vereinbarte Termine nicht 24 Std. vor dem vereinbarten Termin abgesagt, wird die vollumfänglich, reservierte Zeit in Rechnung gestellt.

Veröffentlicht Juni 2018